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	<title>F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</title>
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		<title>Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers</title>
		<link>https://fe-ls.de/kein-schadensersatz-nach-graetsche-des-eigenen-mitspielers/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2026 10:32:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/kein-schadensersatz-nach-graetsche-des-eigenen-mitspielers/">Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Fußballspieler sind für Schäden infolge eines Fouls grundsätzlich nur dann schadensersatzpflichtig, wenn sie in erheblicher Weise gegen die Spielregeln verstoßen. Das Landgericht Köln sah diese Voraussetzung im Fall eines Hobbyfußballers, der durch eine Blutgrätsche seines Mitspielers verletzt wurde, jedoch nicht als erfüllt an.</p>
</div></div><div class="w-separator size_small"></div><div class="w-btn-wrapper align_none"><a class="w-btn us-btn-style_1 icon_atleft" href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koeln-21o43525-schadensersatz-haftung-fussball-eigener-mitspieler"><i class="fas fa-arrow-right"></i><span class="w-btn-label">Zum Original-Artikel von lto.de</span></a></div></div></div></div></div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/kein-schadensersatz-nach-graetsche-des-eigenen-mitspielers/">Kein Scha­dens­er­satz nach Grät­sche des eigenen Mit­spie­lers</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kanzleiausflug &#8211; F.E.L.S auf der Kulmbacher Bierwoche</title>
		<link>https://fe-ls.de/kanzleiausflug-f-e-l-s-auf-der-kulmbacher-bierwoche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 10:11:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/kanzleiausflug-f-e-l-s-auf-der-kulmbacher-bierwoche/">Kanzleiausflug &#8211; F.E.L.S auf der Kulmbacher Bierwoche</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_2 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default" style="--columns-gap:2rem;"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Manchmal entstehen die besten Gespräche nicht im Besprechungsraum, sondern in entspannter Atmosphäre.</p>
<p>In der vergangenen Woche haben wir deshalb den Kanzleialltag für einen Abend hinter uns gelassen und gemeinsam die <a href="https://www.kulmbacher-bierwoche.de/">Kulmbacher Bierwoche</a> besucht.</p>
<p>Bei fränkischen Spezialitäten, guter Stimmung und vielen interessanten Gesprächen stand vor allem eines im Mittelpunkt: der persönliche Austausch. Solche gemeinsamen Erlebnisse bieten die Möglichkeit, sich abseits des Arbeitsalltags besser kennenzulernen und den Zusammenhalt im Team weiter zu stärken.</p>
<p>Ein wertschätzendes Miteinander und ein starker Teamgeist sind für uns wichtige Grundlagen einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Deshalb freuen wir uns immer über Gelegenheiten, gemeinsam Zeit zu verbringen und den persönlichen Austausch zu fördern.</p>
<p>Ein herzliches Dankeschön an unser gesamtes Team für den gelungenen Abend.</p>
<p>Wir freuen uns schon auf das nächste gemeinsame Event!</p>
</div></div></div></div><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="w-gallery fit_cover type_metro_5 ratio_1x1 count_8" style="--columns:4;--items-gap:10px;"><div class="w-gallery-list"><div class="w-gallery-item"><div class="w-gallery-item-img"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="1024" src="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/08/Social-Media-Bierwoche-1024x1024.jpg" class="attachment-large size-large" alt="" srcset="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/08/Social-Media-Bierwoche-1024x1024.jpg 1024w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/08/Social-Media-Bierwoche-300x300.jpg 300w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/08/Social-Media-Bierwoche-150x150.jpg 150w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/08/Social-Media-Bierwoche-600x600.jpg 600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></div></div><div class="w-gallery-item"><div class="w-gallery-item-img"><img decoding="async" width="829" height="829" 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			</item>
		<item>
		<title>Bringt KI das Ende der klas­si­schen Asso­ciate-Aus­bil­dung?</title>
		<link>https://fe-ls.de/bringt-ki-das-ende-der-klassischen-associate-ausbildung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 10:28:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/bringt-ki-das-ende-der-klassischen-associate-ausbildung/">Bringt KI das Ende der klas­si­schen Asso­ciate-Aus­bil­dung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Generative KI übernimmt klassische Einstiegsaufgaben. Doch wie sollen Berufseinsteiger KI-Ergebnisse prüfen und bewerten, wenn sie die Tätigkeiten vorher nicht selbst erlernt haben? Das Ausbildungsparadox verlangt neue Ausbildungsmodelle.</p>
</div></div><div class="w-separator size_small"></div><div class="w-btn-wrapper align_none"><a class="w-btn us-btn-style_1 icon_atleft" href="https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/kuenstliche-intelligenz-veraendertes-anforderungsprofil-fuer-associates-in-kanzleien"><i class="fas fa-arrow-right"></i><span class="w-btn-label">Zum Original-Artikel von lto.de</span></a></div></div></div></div></div></section>
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			</item>
		<item>
		<title>EGMR: Vegane Ernährung in Haft kann durch Gewissensfreiheit geschützt sein</title>
		<link>https://fe-ls.de/egmr-vegane-ernaehrung-in-haft-kann-durch-gewissensfreiheit-geschuetzt-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dr-fels]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2026 06:43:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine wichtige Entscheidung zur veganen Ernährung in staatlicher Obhut getroffen. Nach dem Urteil des EGMR kann ethisch motivierter Veganismus unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Art. 9 EMRK fallen. Behörden dürfen entsprechende Anträge daher nicht lediglich formal behandeln, sondern müssen sie inhaltlich prüfen. (hudoc.echr.coe.int) Worum ging es...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/egmr-vegane-ernaehrung-in-haft-kann-durch-gewissensfreiheit-geschuetzt-sein/">EGMR: Vegane Ernährung in Haft kann durch Gewissensfreiheit geschützt sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div lang="de">
<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine wichtige Entscheidung zur veganen Ernährung in staatlicher Obhut getroffen. Nach dem Urteil des EGMR kann ethisch motivierter Veganismus unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach <strong>Art. 9 EMRK</strong> fallen. Behörden dürfen entsprechende Anträge daher nicht lediglich formal behandeln, sondern müssen sie inhaltlich prüfen. (<a href="https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf/?filename=Judgment+G.K.+and+A.S.+v.+Switzerland+-+authorities%E2%80%99+overly+formalistic+approach+to+complaints+about+lack+of+access+to+vegan+diet+while+in+detention+.pdf&amp;id=003-8594795-12229573&amp;library=ECHR">hudoc.echr.coe.int</a>)</p>
<p><strong>Worum ging es in dem Verfahren?</strong></p>
<p>Geklagt hatten zwei Schweizer Staatsangehörige. Einer der Beschwerdeführer befand sich zwischen November 2018 und Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Der zweite Beschwerdeführer war im Jahr 2021 in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Beide ernährten sich aus ethischen Gründen vegan und verlangten während ihrer Unterbringung eine vollständig vegane Verpflegung. Nach den Feststellungen des EGMR erhielten die Betroffenen trotz entsprechender Anfragen keine durchgehend vegane Ernährung. Zudem wurden keine formellen Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die sie wirksam hätten vorgehen können. Ihre Beschwerden wurden auf nationaler Ebene nicht inhaltlich geprüft.</p>
</div>
<p><strong>Veganismus als geschützte Gewissensentscheidung</strong></p>
<div lang="de">
<p>Besonders bedeutsam ist, dass sich der EGMR erstmals ausdrücklich mit der Frage befasste, ob die Einhaltung veganer Ernährungsregeln aus ethischer Überzeugung vom Schutzbereich des Art. 9 EMRK erfasst sein kann. Der Gerichtshof bejahte dies für den konkreten Fall. Entscheidend sei, ob die Überzeugung eine ausreichende Ernsthaftigkeit, Geschlossenheit und Bedeutung aufweise. Damit stellt der EGMR klar: Veganismus ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks oder der Lebensführung. Jedenfalls dann, wenn er auf einer ernsthaften ethischen Überzeugung beruht, kann er menschenrechtlich relevant sein.</p>
<p><strong>Behörden müssen Anträge ernsthaft prüfen</strong></p>
<p>Der Gerichtshof beanstandete insbesondere den Umgang der Schweizer Behörden und Gerichte mit den Beschwerden. Diese hätten sich im Wesentlichen auf formale Fragen beschränkt. Eine inhaltliche Abwägung, ob und in welchem Umfang eine vegane Ernährung in der konkreten Unterbringung zu ermöglichen gewesen wäre, fand nicht statt. Darin sah der EGMR einen Verstoß gegen <strong>Art. 13 EMRK</strong>, der ein Recht auf eine wirksame Beschwerde garantiert. Wer sich auf eine menschenrechtlich geschützte Position beruft, muss grundsätzlich die Möglichkeit haben, diese auch effektiv überprüfen zu lassen.</p>
<p><strong>Kein automatischer Anspruch ohne Prüfung &#8211; aber klare Pflichten für den Staat</strong></p>
<p>Die Entscheidung bedeutet nicht zwingend, dass jede Einrichtung in jedem Fall sofort jede gewünschte Ernährungsform bereitstellen muss. Sie macht aber deutlich: Befindet sich eine Person in staatlicher Obhut, etwa in Haft oder in einer geschlossenen Einrichtung, trägt der Staat eine besondere Verantwortung. Anträge auf vegane Ernährung dürfen daher nicht pauschal abgelehnt oder durch Verfahrensfragen erledigt werden. Vielmehr müssen die zuständigen Stellen prüfen, ob die geltend gemachte Überzeugung schutzwürdig ist und wie eine angemessene Versorgung praktisch umgesetzt werden kann. Dabei können organisatorische, medizinische und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden.</p>
<p><strong>Entschädigung für die Beschwerdeführer </strong></p>
<p>Der EGMR sprach den Beschwerdeführern immateriellen Schadensersatz zu. Der erste Beschwerdeführer erhält <strong>12.000 Euro</strong>, der zweite <strong>4.000 Euro</strong>. Außerdem wurden dem zweiten Beschwerdeführer <strong>10.000 Euro</strong> für Kosten und Auslagen zugesprochen. Das Urteil wurde von einer Kammer des EGMR gefällt. Es ist noch nicht endgültig: Innerhalb von drei Monaten nach Verkündung kann die Verweisung an die Große Kammer beantragt werden.</p>
<p><strong>Und was bedeutet das für Deutschland?</strong></p>
<p>Auch für Deutschland ist die Entscheidung relevant. Die Bundesrepublik ist Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention. Behörden, Justizvollzugsanstalten, psychiatrische Einrichtungen und Gerichte müssen die Rechtsprechung des EGMR bei der Auslegung grundrechtlicher und menschenrechtlicher Schutzpflichten berücksichtigen. Für Gefangene oder untergebrachte Personen kann das Urteil ein wichtiges Argument sein, wenn sie aus ernsthaften ethischen Gründen eine vegane Ernährung verlangen. Zugleich zeigt die Entscheidung: Entscheidend ist nicht allein das Ergebnis, sondern auch das Verfahren. Behörden müssen Anträge nachvollziehbar, sorgfältig und inhaltlich prüfen.</p>
<p><strong>Fazit: </strong></p>
<p>Der EGMR stärkt mit seiner Entscheidung die Rechte von Menschen, die sich aus ethischer Überzeugung vegan ernähren. Wer sich in staatlicher Obhut befindet, verliert nicht das Recht auf Achtung seiner Gewissensentscheidung. Staatliche Stellen müssen entsprechende Anliegen ernst nehmen, sachlich prüfen und eine wirksame Beschwerdemöglichkeit gewährleisten. Für Betroffene im Strafvollzug, in Untersuchungshaft oder in geschlossenen Einrichtungen kann das Urteil daher erhebliche praktische Bedeutung haben.</p>
</div>
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		<title>Paywall hier, Free-TV beim Nachbarn: Darf ich WM-Spiele per VPN aus dem Ausland streamen?</title>
		<link>https://fe-ls.de/paywall-hier-free-tv-beim-nachbarn-darf-ich-wm-spiele-per-vpn-aus-dem-ausland-streamen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2026 10:14:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im WM-Achtelfinale in New Jersey schoss Erling Haaland Rekordweltmeister Brasilien aus dem Turnier. Das Duell zwischen Vinicius Jr. und Haaland war eines jener Spiele, das wohl jeder Fußballfan sehen wollte. In Deutschland war die Partie allerdings ausschließlich bei MagentaTV im Pay-TV zu sehen. Weder ARD noch ZDF übertrugen das Spiel frei empfangbar. Insgesamt liefen drei...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im WM-Achtelfinale in New Jersey schoss Erling Haaland Rekordweltmeister Brasilien aus dem Turnier. Das Duell zwischen Vinicius Jr. und Haaland war eines jener Spiele, das wohl jeder Fußballfan sehen wollte. In Deutschland war die Partie allerdings ausschließlich bei MagentaTV im Pay-TV zu sehen. Weder ARD noch ZDF übertrugen das Spiel frei empfangbar. Insgesamt liefen drei der acht Achtelfinalpartien exklusiv beim Bezahlsender – darunter ausgerechnet dieses Topspiel. Ein paar hundert Kilometer weiter sah die Situation anders aus: Beim ORF in Österreich oder im griechischen Staatsfernsehen (ERT) wurde dieselbe Partie kostenlos ausgestrahlt – allerdings nur für Zuschauer innerhalb des jeweiligen Sendegebiets. Wer von Deutschland aus zuschauen wollte, musste die Geoblockade umgehen, etwa mithilfe eines VPN.</p>
<p><strong>Genau dazu gibt es häufig Fragen: Ist das überhaupt erlaubt? Mache ich mich strafbar? Droht eine Abmahnung?</strong></p>
<p>Die Antwort ist differenzierter, als viele der üblichen &#8222;Grauzonen&#8220;-Artikel vermuten lassen. Der entscheidende Unterschied: Legale Quelle oder Piraterie?</p>
<p>Juristisch hängt nahezu alles davon ab, welche Quelle genutzt wird. Ein lizenzierter Sender wie ORF, ServusTV, SRF oder ERT verfügt über ordnungsgemäß erworbene Übertragungsrechte. Das ist urheberrechtlich etwas völlig anderes als ein offensichtlich rechtswidriger Streamingdienst oder ein Piraterieportal. Gerade dieser Unterschied entscheidet letztlich darüber, wie die Nutzung rechtlich zu bewerten ist.</p>
<p><strong>Was macht der Zuschauer urheberrechtlich überhaupt?</strong></p>
<p>Ein Punkt wird häufig übersehen: Der Zuschauer nimmt keine öffentliche Wiedergabe (§§ 15, 19a UrhG) vor. Diese erfolgt allein durch den Sender, der das Signal bereitstellt. Auf Seiten des Nutzers entsteht lediglich eine technisch notwendige, vorübergehende Kopie im Arbeitsspeicher oder Cache (§ 16 UrhG). Genau diese flüchtige Vervielfältigung bildet den Kern der rechtlichen Diskussion. § 44a UrhG privilegiert technisch notwendige, flüchtige Vervielfältigungen ohne eigenständige wirtschaftliche Bedeutung. Das Streaming eines Videos gilt insoweit als klassischer Anwendungsfall. Die maßgebliche Grenze hat jedoch der EuGH in seiner Filmspeler-Entscheidung (Urt. v. 26.04.2017 – C-527/15) gezogen: Bei offensichtlich rechtswidrigen Quellen greift die Privilegierung nicht. Fehlt es an einer rechtmäßigen Nutzung, ist auch die flüchtige Kopie nicht mehr gesetzlich erlaubt.</p>
<p>Damit lassen sich zwei Fallgruppen sauber unterscheiden.</p>
<p><strong>Fall 1: Streaming über einen legalen Auslandssender (ORF, SRF, ServusTV, ERT)</strong></p>
<p>Nach der derzeit überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur spricht vieles dafür, dass Zuschauer hier weder straf- noch zivilrechtlich wegen einer Urheberrechtsverletzung haften.</p>
<p><strong>Der Grund: </strong>Die Quelle selbst ist rechtmäßig. Dass der Sender sein Angebot lediglich territorial beschränkt, macht die Ausstrahlung nicht zu einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage. Folglich greift § 44a UrhG. Ohne rechtswidrige Vervielfältigung fehlt es sowohl an einer Grundlage für eine Strafbarkeit nach § 106 UrhG als auch regelmäßig an Ansprüchen nach § 97 UrhG. Auch das bloße Umgehen eines Geoblockings mittels VPN wird nach herrschender Auffassung nicht als Umgehung einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG angesehen. Geschützt werden dort vor allem DRM- und Kopierschutzsysteme – nicht die territoriale Marktaufteilung.</p>
<p><strong>Bildlich gesprochen: </strong>Wer seinen virtuellen Standort nach Wien verlegt, befindet sich urheberrechtlich innerhalb des Lizenzgebiets des österreichischen Senders. Das bedeutet allerdings nicht, dass keinerlei Risiko besteht. Regelmäßig verstößt die Nutzung gegen die Nutzungsbedingungen des Streaminganbieters. Dieser könnte daher den Zugang sperren oder kündigen.</p>
<p><strong>Fall 2: Offensichtlich illegale Streamingseiten</strong></p>
<p>Anders verhält es sich bei Piraterieportalen. Hier greift die Privilegierung des § 44a UrhG nach der Filmspeler-Rechtsprechung gerade nicht. Die beim Streaming entstehende Kopie kann deshalb urheberrechtlich relevant werden. Theoretisch kommen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen in Betracht. Praktisch spielt dies für einzelne Zuschauer bislang allerdings nur eine geringe Rolle. Zum einen setzt § 106 UrhG Vorsatz voraus; zudem handelt es sich um ein Antragsdelikt (§ 109 UrhG). Die Strafverfolgung richtete sich bislang nahezu ausschließlich gegen Betreiber entsprechender Plattformen. Zum anderen scheitern zivilrechtliche Ansprüche häufig bereits an der Identifizierbarkeit der Nutzer. Anders als beim Filesharing über BitTorrent wird beim reinen Streaming regelmäßig nichts an andere Nutzer weitergegeben. Die bekannte Redtube-Abmahnwelle des Jahres 2013 scheiterte letztlich gerade an diesen rechtlichen und tatsächlichen Problemen. Vorsicht ist allerdings bei vermeintlichen Streamingangeboten geboten, die technisch tatsächlich auf BitTorrent oder vergleichbaren Peer-to-Peer-Systemen beruhen. Dort wird häufig unbemerkt zugleich hochgeladen – und damit selbst öffentlich verbreitet.</p>
<p><strong>Aufnehmen statt streamen</strong></p>
<p>Wer das Spiel lediglich ansieht, bewegt sich im Anwendungsbereich des § 44a UrhG. Wer das Spiel dagegen aufzeichnet oder dauerhaft herunterlädt, verlässt diesen Bereich und gelangt zu § 53 UrhG (Privatkopie). Eine Privatkopie ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist.</p>
<p><strong>Das eigentliche Risiko liegt meist im Vertragsrecht</strong></p>
<p>Das größte praktische Risiko besteht häufig gar nicht im Urheberrecht. Die Umgehung des Geoblockings verstößt regelmäßig gegen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Streamingdienstes. Mögliche Folge sind Kontosperrungen oder Kündigungen.</p>
<p><strong>Auch europarechtlich hilft dies derzeit wenig weiter</strong></p>
<p>Die Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302 nimmt audiovisuelle Inhalte ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich. Die Portabilitäts-Verordnung (EU) 2017/1128 ermöglicht lediglich die Nutzung bereits bestehender Abonnements auf vorübergehenden Reisen innerhalb der EU. Immer wieder wird behauptet, der EuGH habe bereits entschieden, dass VPN-Nutzung keine urheberrechtliche Haftung auslöse. Das stimmt so aber nicht. Im Verfahren Grand Production (C-423/21) existierten lediglich die Schlussanträge des Generalanwalts; zu einem Urteil kam es wegen der Rücknahme des Verfahrens nie. Spannender ist deshalb die derzeit anhängige Rechtssache Anne-Frank-Fonds (C-788/24). Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 15. Januar 2026 ausgeführt, dass die bloße technische Umgehbarkeit eines Geoblockings nicht ausreiche, um eine rechtswidrige öffentliche Wiedergabe anzunehmen. VPN-Dienste führten danach grundsätzlich keinen eigenen Akt der öffentlichen Wiedergabe durch, solange sie rechtswidrige Nutzungen nicht aktiv fördern.</p>
<p>Die Entscheidung des EuGH wird mit großer Spannung erwartet. Sollte der Gerichtshof dieser Linie folgen, würde dies die territoriale Lizenzierung im europäischen Urheberrecht eher bestätigen als infrage stellen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Wer ein WM-Spiel über einen lizenzierten ausländischen Sender mittels VPN verfolgt, bewegt sich nach der derzeit überwiegend vertretenen Auffassung urheberrechtlich nicht in einem Bereich, der zivil- oder strafrechtliche Ansprüche gegen den Zuschauer begründet. Das praktische Risiko liegt vielmehr im Vertragsverhältnis zum Streaminganbieter und damit insbesondere in möglichen Kontosperrungen. Anders ist die Lage bei offensichtlich rechtswidrigen Streamingangeboten. Hier entfällt die urheberrechtliche Privilegierung grundsätzlich. Gleichwohl richtet sich die Rechtsdurchsetzung bislang vor allem gegen Betreiber entsprechender Plattformen und nicht gegen einzelne Zuschauer. Die eigentliche juristische Auseinandersetzung findet daher – wie so oft – nicht beim Fußballfan statt, sondern zwischen Rechteinhabern, Plattformbetreibern und den europäischen Gerichten.</p>
<p>Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.</p>
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		<title>Wir begrüßen Rechtsanwalt Simon Höfer in der Kanzlei F.E.L.S</title>
		<link>https://fe-ls.de/wir-begruessen-rechtsanwalt-simon-hoefer-in-der-kanzlei-f-e-l-s/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2026 07:29:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/wir-begruessen-rechtsanwalt-simon-hoefer-in-der-kanzlei-f-e-l-s/">Wir begrüßen Rechtsanwalt Simon Höfer in der Kanzlei F.E.L.S</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_2 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default" style="--columns-gap:2rem;"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Wir freuen uns sehr, <a href="https://fe-ls.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-simon-hoefer/">Rechtsanwalt Simon Höfer</a> in unserem wirtschaftsrechtlichen Beratungsteam begrüßen zu dürfen.</p>
<p>Simon Höfer berät Unternehmen und Unternehmer mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht sowie im Bereich <a href="https://fe-ls.de/mergers-acquisitions/">Mergers &amp; Acquisitions</a>. Durch seine Tätigkeit in renommierten Wirtschaftskanzleien im In- und Ausland sowie seine fundierte Expertise verbindet er juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und einer praxisnahen, lösungsorientierten Beratung.</p>
<p>Wir sind stolz, Simon Höfer als Teil unserer Kanzlei gewonnen zu haben, und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.</p>
<p>Herzlich willkommen im Team!</p>
</div></div></div></div><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"></div></div></div></div></section>
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		<title>AG München: Alleinhaftung bei Unfall &#8211; zu zweit und gegen die Fahr­trich­tung auf E-Scooter unter­wegs</title>
		<link>https://fe-ls.de/ag-muenchen-alleinhaftung-bei-unfall-zu-zweit-und-gegen-die-fahrtrichtung-auf-e-scooter-unterwegs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dr-fels]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jul 2026 07:10:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein aktueller Fall vor dem AG München (Urteil vom 16.03.2026, Az. 331 C 25435/24) beschäftigt sich mit einer brisanten Frage im Straßenverkehr: Was passiert, wenn zwei Personen alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs sind und es zu einem Unfall kommt? Die Entscheidung klärt wichtige haftungsrechtliche Aspekte für E-Scooter-Nutzer und zeigt auf, welche Konsequenzen bei falscher Nutzung...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/ag-muenchen-alleinhaftung-bei-unfall-zu-zweit-und-gegen-die-fahrtrichtung-auf-e-scooter-unterwegs/">AG München: Alleinhaftung bei Unfall &#8211; zu zweit und gegen die Fahr­trich­tung auf E-Scooter unter­wegs</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktueller Fall vor dem <strong>AG München <span>(Urteil vom 16.03.2026, Az. 331 C 25435/24) </span></strong>beschäftigt sich mit einer brisanten Frage im Straßenverkehr: Was passiert, wenn zwei Personen alkoholisiert auf einem E-Scooter unterwegs sind und es zu einem Unfall kommt? Die Entscheidung klärt wichtige haftungsrechtliche Aspekte für E-Scooter-Nutzer und zeigt auf, welche Konsequenzen bei falscher Nutzung drohen können.</p>
<p>E-Scooter sind in deutschen Städten allgegenwärtig, doch viele Nutzer sind sich der rechtlichen Konsequenzen bei falscher Nutzung nicht bewusst. Das <strong>AG München</strong> hatte sich nun mit einem Fall zu befassen, in dem zwei Personen unter Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter fuhren und es zu einem Unfall kam.</p>
<p>Ein erster zentraler Punkt der Entscheidung betrifft das Personenbeförderungsverbot: Nach § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist die Personenbeförderung auf E-Scootern nicht gestattet. Das Fahrzeug darf nur mit einer Person besetzt sein. Wer dennoch zu zweit auf einem E-Scooter fährt, begeht einen Verstoß gegen diese Vorschrift, der sich im Schadensfall anspruchsmindernd auswirken kann.</p>
<p>Ein wichtiger rechtlicher Aspekt, den das <strong>AG München</strong> betont, betrifft die Haftungsgrundlage bei E-Scootern. Diese unterliegen nicht der gewöhnlichen Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr wie andere Kraftfahrzeuge. Nach § 8 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entfällt die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Da E-Scooter nach der eKFV auf maximal 20 km/h begrenzt sind, gibt es weder eine Halterhaftung nach § 7 StVG noch eine Fahrerhaftung nach § 18 StVG. Es bleibt lediglich die deliktische Haftung nach § 823 BGB, für die ein schuldhaftes Fehlverhalten bewiesen werden muss.</p>
<p>Das <strong>AG München</strong> bestätigt zudem die gängige Rechtsprechung zur Alkoholproblematik: Der für Autofahrer geltende Grenzwert von 1,1‰ Blutalkoholkonzentration für absolute Fahruntüchtigkeit gilt auch für E-Scooter-Fahrer. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scootern ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte zukommt. Dies wird durch verschiedene Faktoren verstärkt: die Fahrzeugmasse und die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, die ohne eigene Anstrengung abrufbare Kraft des Elektromotors, die leichtere Geschwindigkeitsbeschleunigung als bei Fahrrädern sowie Gleichgewichtsbeeinträchtigungen bei der typischen stehenden Fahrposition. Der kleinere Radumfang verstärkt zudem die Auswirkungen von Lenkbewegungen. Die von E-Scootern ausgehende abstrakte Gefahr ist daher nicht deutlich geringer zu beurteilen als bei Motorrollern oder Mofas.</p>
<p>Eine besondere rechtliche Herausforderung stellt sich bei der sogenannten Doppelbesetzung. Das Gericht erklärt hierzu in den Entscheidungsgründen, dass eine arbeitsteilige Führung möglich ist. Fahrzeugführer ist nicht nur derjenige, der alle technischen Funktionen ausübt, sondern auch, wer nur einzelne Tätigkeiten vornimmt. Wenn beide Personen auf das Fahrverhalten Einfluss haben – etwa der vorne Stehende lenkt und der hinten Fahrende die Bremse bedient, während beide Hände an der Lenkstange haben – können beide als Fahrzeugfahrer angesehen werden. Schadensersatzansprüche eines Beifahrers, der verbotswidrig auf einem E-Scooter mitfährt, sind nach § 254 BGB zu mindern, wenn der Verstoß gegen das Personenbeförderungsverbot bei dem konkreten Unfall ursächlich geworden ist.</p>
<p>Die Entscheidung des AG München hat wichtige praktische Auswirkungen für alle E-Scooter-Nutzer.</p>
<ul>
<li>Erlaubt ist das alleinige Fahren mit maximal 20 km/h unter Einhaltung der Alkohol-Grenzen und die Nutzung auf zugelassenen Wegen wie Radwegen oder Fahrradstraßen.</li>
<li>Verboten sind hingegen die Personenbeförderung mit zwei Personen auf einem E-Scooter, das Fahren unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,5‰ relevant, ab 1,1‰ absolut fahruntüchtig), die Nutzung auf Gehwegen und Fußgängerzonen sowie Manipulationen der Geschwindigkeitsbegrenzung.</li>
<li>Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB, Bußgelder nach StVG und StVO sowie zivilrechtliche Haftung bei Unfällen nach § 823 BGB. Bei eigenem Schaden droht zudem eine Anspruchsminderung durch Mitverschulden nach § 254 BGB.</li>
</ul>
<p>Die Entscheidung macht deutlich: E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern ernstzunehmende Verkehrsmittel mit eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Alkohol und Doppelbesetzung erhöhen das Unfallrisiko erheblich und können zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Wer einen E-Scooter nutzt, sollte sich über die geltenden Regeln informieren und verantwortungsvoll handeln – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung. Im konkreten Schadensfall sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultiert werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/ag-muenchen-alleinhaftung-bei-unfall-zu-zweit-und-gegen-die-fahrtrichtung-auf-e-scooter-unterwegs/">AG München: Alleinhaftung bei Unfall &#8211; zu zweit und gegen die Fahr­trich­tung auf E-Scooter unter­wegs</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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		<item>
		<title>12. Kommunalforum – Aktuelle Herausforderungen gemeinsam gestalten</title>
		<link>https://fe-ls.de/12-kommunalforum-aktuelle-herausforderungen-gemeinsam-gestalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jul 2026 10:47:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/12-kommunalforum-aktuelle-herausforderungen-gemeinsam-gestalten/">12. Kommunalforum – Aktuelle Herausforderungen gemeinsam gestalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_2 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default" style="--columns-gap:2rem;"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Die Anforderungen an Städte, Gemeinden und kommunale Einrichtungen wachsen stetig. Ob Bauprojekte, Vergabeverfahren, Digitalisierung, Personalfragen oder Haftungsthemen – kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stehen täglich vor komplexen Herausforderungen und leisten dabei Herausragendes für ihre Kommunen.</p>
<p>Als langjähriger Partner der kommunalen Familie möchten wir Sie dabei nicht nur rechtlich begleiten, sondern auch den persönlichen Austausch fördern und praxisnahe Unterstützung bieten. Genau diesem Gedanken widmet sich unser Kommunalforum, zu dem wir Sie herzlich einladen.</p>
<p><strong>Am Mittwoch, den 07. Oktober 2026, findet unser 12. F.E.L.S Kommunalforum statt.</strong></p>
<p>Im Rahmen mehrerer Kurzvorträge erhalten Sie kompakte und praxisorientierte Einblicke in aktuelle rechtliche Fragestellungen und Entwicklungen. Thematisch reicht der Bogen von gemeindlichen Bauprojekten, Vergaberecht und kommunalem Vorkaufsrecht über arbeitsrechtliche Themen im öffentlichen Dienst bis hin zu Haftungsfragen, Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sowie dem strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens.</p>
<p>Neben den fachlichen Impulsen bietet Ihnen das Kommunalforum insbesondere die Möglichkeit zum persönlichen Austausch mit unserem erfahrenen Anwaltsteam sowie Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kommunen.</p>
<p>Wie in den vergangenen Jahren lassen wir die Veranstaltung bei einem gemeinsamen Abendessen in angenehmer Atmosphäre ausklingen und schaffen Raum für Gespräche, neue Kontakte und den Austausch gemeinsamer Erfahrungen.</p>
<p>Die Teilnahme am 12. Kommunalforum ist für Sie kostenfrei. Gerne können Sie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Leitungsebene Ihrer Verwaltung mitbringen.</p>
<p><strong>Anmeldeschluss ist der 03. August 2026.</strong></p>
<p>Alle weiteren Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Anmeldeseite: <a href="https://kommunalforum.fe-ls.de/">kommunalforum.fe-ls.de</a></p>
<p>Wir freuen uns sehr darauf, Sie beim 12. Kommunalforum begrüßen zu dürfen.</p>
<p>Herzliche Grüße<br />
Ihre F.E.L.S Rechtsanwälte</p>
</div></div></div></div><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="w-gallery fit_cover type_metro_5 ratio_1x1 count_2" style="--columns:4;--items-gap:10px;"><div class="w-gallery-list"><div class="w-gallery-item"><div class="w-gallery-item-img"><img loading="lazy" decoding="async" width="839" height="1024" src="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1-839x1024.png" class="attachment-large size-large" alt="" srcset="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1-839x1024.png 839w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1-246x300.png 246w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1-492x600.png 492w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1-123x150.png 123w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.36.54-1.png 1260w" sizes="auto, (max-width: 839px) 100vw, 839px" /></div></div><div class="w-gallery-item"><div class="w-gallery-item-img"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" src="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062-1024x1024.png" class="attachment-large size-large" alt="" srcset="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062-1024x1024.png 1024w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062-300x300.png 300w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062-150x150.png 150w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062-600x600.png 600w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-02-um-14.37.062.png 1258w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></div></div></div></div></div></div></div></div></section>
<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/12-kommunalforum-aktuelle-herausforderungen-gemeinsam-gestalten/">12. Kommunalforum – Aktuelle Herausforderungen gemeinsam gestalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
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		<item>
		<title>F.E.L.S gratuliert RA Obwandner zum Fachanwaltstitel</title>
		<link>https://fe-ls.de/f-e-l-s-gratuliert-ra-obwandner-zum-fachanwaltstitel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jul 2026 10:33:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://fe-ls.de/f-e-l-s-gratuliert-ra-obwandner-zum-fachanwaltstitel/">F.E.L.S gratuliert RA Obwandner zum Fachanwaltstitel</a> erschien zuerst auf <a href="https://fe-ls.de">F.E.L.S Anwaltskanzlei Bayreuth</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_2 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default" style="--columns-gap:2rem;"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass <a href="https://fe-ls.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-tobias-obwandner/">Tobias Obwandner</a> ab sofort als Fachanwalt für Arbeitsrecht anerkannt ist und damit unser Arbeitsrechts-Team weiter stärkt.</p>
<p>Neben <a href="https://fe-ls.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-dr-iur-uwe-scheder/">Dr. Uwe Scheder</a> und <a href="https://fe-ls.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt-florian-dorth/">Florian Dorth</a> bilden drei erfahrene Fachanwälte das Kernteam von F.E.L.S. im <a href="https://fe-ls.de/arbeitsrecht/">Arbeitsrecht</a>, das für Kompetenz, Praxisnähe und zuverlässige Lösungen steht. Diese Erweiterung bedeutet für unsere Mandanten aus Wirtschaft, Mittelstand und Privatpersonen eine noch bessere, ganzheitliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Belangen.</p>
<p>Drei Fachanwälte an einem Ort garantieren Kontinuität und ein umfassendes Netz an Lösungswegen für alle arbeitsrechtlichen Themen.</p>
</div></div></div></div><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="w-gallery fit_cover type_metro_5 ratio_1x1 count_1" style="--columns:4;--items-gap:10px;"><div class="w-gallery-list"><div class="w-gallery-item"><div class="w-gallery-item-img"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="1024" src="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde-1024x1024.jpg" class="attachment-large size-large" alt="" srcset="https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde-1024x1024.jpg 1024w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde-300x300.jpg 300w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde-150x150.jpg 150w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde-600x600.jpg 600w, https://fe-ls.de/wp-content/uploads/2026/07/Urkunde.jpg 1181w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></div></div></div></div></div></div></div></div></section>
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		<title>Die besten Jura-Fakultäten Deutschlands &#8211;  Bayreuth unter den Top 5</title>
		<link>https://fe-ls.de/die-besten-jura-fakultaeten-deutschlands-bayreuth-unter-den-top-5/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anika Eichbaum]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2026 17:09:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neues aus der Rechtsprechung]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<section class="l-section wpb_row height_auto width_full"><div class="l-section-h i-cf"><div class="g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default"><div class="wpb_column vc_column_container"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_text_column"><div class="wpb_wrapper"><p>Die Wahl der richtigen Universität ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Jurastudium. Ein aktuelles Uni-Ranking, zeigt, dass die <a href="https://www.lto.de/karriere/jura-studium/unis/bayreuth">Universität Bayreuth</a> unter den Top fünf der deutschen Universitäten landet. Und das aus gutem Grunde.</p>
<p><span>Blick auf den Campus der Universität Bayreuth. </span><b>| Quelle:</b><span> Foto: UBT.</span></p>
</div></div><div class="w-separator size_small"></div><div class="w-btn-wrapper align_none"><a class="w-btn us-btn-style_1 icon_atleft" href="https://www.lto.de/karriere/jura-studium/uni-ranking"><i class="fas fa-arrow-right"></i><span class="w-btn-label">Zum Original-Artikel von lto.de</span></a></div></div></div></div></div></section>
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