Fußballspieler sind für Schäden infolge eines Fouls grundsätzlich nur dann schadensersatzpflichtig, wenn sie in erheblicher Weise gegen die Spielregeln verstoßen. Das Landgericht Köln sah diese Voraussetzung im Fall eines Hobbyfußballers, der durch eine Blutgrätsche seines Mitspielers verletzt wurde, jedoch nicht als erfüllt an.
