Rechts­­gebiet

Straf­recht

Das Strafrecht gehört zu den sensibelsten Bereichen des deutschen Rechtssystems. Schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann für Betroffene erhebliche persönliche und berufliche Belastungen mit sich bringen. Wir stehen Privatpersonen und Unternehmen mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise im Strafrecht, insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht zur Seite.

Unsere Experten, Dr. Tobias Liebau (Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt, sowie Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth) und Jörg Stingl (Rechtsanwalt) bieten eine umfassende strafrechtliche Beratung und Verteidigung – von der präventiven Compliance-Beratung über die Begleitung im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung oder auch in der Strafvollstreckung.

Das Ziel ist es, Verfahren frühzeitig, diskret und mit dem bestmöglichen Ergebnis für unsere Mandanten zu beenden. Dabei achten wir stets auf eine konsequente Wahrung der Rechte unserer Mandanten und eine möglichst geringe öffentliche Aufmerksamkeit.

Neben natürlichen Personen sehen sich auch Unternehmen zunehmend mit strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Im Rahmen der Unternehmensverteidigung beraten und vertreten wir Firmen bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen und Vermögensarresten. Wir übernehmen in komplexen Verfahren die Koordination mit mehreren Beschuldigten und Verteidigern.

Durch die enge Verzahnung der strafrechtlichen Expertise der Strafverteidiger mit der interdisziplinären Kompetenz der Kanzlei F.E.L.S in weiteren Rechtsgebieten gewährleisten wir eine ganzheitliche, konfliktfreie und strategisch abgestimmte Rechtsberatung.

Beratungsschwerpunkte:
  • Individual- und Unternehmensverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen
  • Vertretung bei strafprozessualen Maßnahmen wie Durchsuchung, Untersuchungshaft oder Vollstreckungshaft
  • Strategische Begleitung bei mehreren Beschuldigten und komplexen Verfahren
  • Präventivberatung (Compliance) zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren
Praxisschwerpunkte:
  • Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Geldwäsche)
  • Steuerstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht (Bestechung und Bestechlichkeit)
  • Unternehmensstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht

Ob Sie präventiven Rechtsrat benötigen oder bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet ist – wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Diskretion und Engagement zur Seite.

Ihre Ansprech­partner
Dr. iur. Tobias Liebau
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Jörg Stingl
Rechtsanwalt