Die Kanzlei F.E.L.S versteht das Medizin- und Arzthaftungsrecht als einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Die Rechtsberatung für Ärzte und das Gesundheitswesen verlangt vertiefte und umfangreiche Kenntnisse der spezialgesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechung. Zugleich ist es entscheidend, dass innerhalb der Kanzlei je nach Mandat eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erfolgen kann, um notwendige Schnittstellen zu Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Werberecht sowie Arbeitsrecht kompetent abzudecken.


Zu den speziell im Medizin- und Arzthaftungsrecht tätigen Anwälten gehören Jörg Anton Täuber, Christina Jahnel und Ulrich Eichbaum, die mit ihrem Fachwissen und ihrer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Erfahrung den nötigen Hintergrund aufweisen, um Ärzte, Krankenhäuser oder sonstige im Gesundheitswesen tätige Unternehmer zielgerichtet zu beraten.
Neben der Vertretung in der Arzthaftungsangelegenheiten unterstützt das Kompetenzteam der Kanzlei F.E.L.S zudem Ärzte bei der Praxisübergabe und bei der Erstellung der damit verbundenen Praxiskaufverträge oder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Tätigkeitsbereiche:
- Arzthaftungsprozesse: Beratung und Vertretung in Haftungsfällen von Ärzten, medizinischen Einrichtungen und deren Trägern; Prüfung relevanter spezialgesetzlicher Vorschriften und einschlägiger Rechtsprechung
- Vergütungs- und Berufsrecht: Beratung zu Honoraren, Abrechnungsfragen, Berufsrecht sowie berufsrechtlichen Verfahren; Begleitung bei notwendigen Rechtsstreitigkeiten.
- Gesellschafts-, Vertrags- und Wettbewerbsrecht sowie Werberecht: Abdeckung der rechtlichen Schnittstellen, einschließlich Gründung, Umstrukturierung, Vertragsgestaltung, Compliance und wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen.
- Arbeitsrecht im Gesundheitswesen: Beratung zu Arbeitsverträgen, Personalfragen, Compliance-Themen und sozialrechtlichen Aspekten im medizinischen Betrieb.
- Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung: Spezialisierte Begleitung zu wirtschaftlichen Kennzahlen, steuerlichen Fragen und betriebswirtschaftlicher Optimierung im Praxisbetrieb.
- Praxisübergabe und Praxiskaufverträge: Unterstützung bei Nachfolgelösungen, Due Diligence, Vertragsgestaltung und Abschluss von Praxiskaufverträgen.
Die Kanzlei F.E.L.S bietet Ihnen eine umfassende und praxisnahe Beratung im Medizin- und Arzthaftungsrecht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre rechtlichen Herausforderungen effizient lösen können.