Neues aus der Rechtsprechung

BSG zum Zuschlag zur Grundrente: Verheiratet ist anders als unverheiratet

Wer als Rentner nicht genug Geld hat, kann einen Zuschlag erhalten. Für die Berechnung der Bedürftigkeit wird das Einkommen der Ehegatten allerdings angerechnet. Für Unverheiratete gilt das nicht. Das ist so gewollt, so das BSG.

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