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15.10.2024

Verwaltungsrecht,Kommunalrecht

Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen Landesverfassung

Baugebührenordnung verfassungswidrig

Die Gebührenregelungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 5. Oktober 2016 sind nicht mit dem in Artikel 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg verankerten Konnexitätsgebot vereinbar. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg in einem Normen­kontroll­verfahren entschieden.

Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip verpflichtet das Land zu einem vollständigen Kostenausgleich bei der Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene. Die Antragsteller - vier Landkreise des Landes Brandenburg - rügen mit ihrem Normenkontrollantrag, dass die Gebührenerhebung auf der Grundlage der Baugebührenordnung nicht ausreiche, um die Kosten auszugleichen, die ihnen durch die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde entstehen.
Gebührenordnung mit Konnexitätsgebot unvereinbar
Nach Auffassung des OVG verlange das Konnexitätsgebot eine sorgfältige und gründliche Kostenprognose unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen. Diese Anforderungen habe das Land Brandenburg verfehlt, indem es trotz erkennbar steigender Personalaufwendungen lediglich einen Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2014 herangezogen und die zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses bereits bekannten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht vollständig berücksichtigt habe. Die Revision zum BVerwG wurde nicht zugelassen.

Angaben zum Gericht:

  • Gericht:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Entscheidungsart:Urteil
  • Datum:10.10.2024
  • Aktenzeichen:OVG 10 A 5.19

Quelle:Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)