Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Zu unseren Mandanten zählen ferner zahlreiche Städte, Gemeinden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Gesamtbayern und Thüringen, die zu allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen beraten werden.
Unsere Mandanten profitieren von fachlicher Tiefe, pragmatischer Lösungsorientierung und transparenter Mandatsführung unserer Experten Dr. Uwe Scheder, Florian Dorth und Tobias Obwandner. Im Bereich des Individualarbeitsrechts unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, einschließlich Regelungen zur Probezeit, Befristungen und Änderungskündigungen. Wir begleiten Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge und beraten zu Versetzungen, Urlaub, Überstunden sowie Vergütungsansprüchen. Darüber hinaus klären wir Fragen zum Direktionsrecht, zu Änderungskündigungen sowie zu Themen wie Schwerbehinderung, Elternzeit und Zeugnisgestaltung.


Was das kollektive Arbeitsrecht angeht, so beraten wir zu den Informations- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats, unterstützen bei Tarifverträgen und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Einigungsstellenverfahren. Wir vertreten außerdem Arbeitnehmergremien wie Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung in relevanten Angelegenheiten.
Arbeitsrechtlich begleitet unser Expertenteam zudem Umstrukturierungen, Neuorganisationen, Fusionen und Teilungen sowie Unternehmenskäufe und -verkäufe. Bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen erstellen wir mit Aufhebungsverträgen und übernehmen die Überführung von Arbeitsverhältnissen bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB. Zudem aktualisieren oder erstellen wir Arbeitsverträge und beraten zu arbeitsrechtlicher Compliance sowie DSGVO-Fragen im Arbeitsverhältnis.
Auch die fachliche Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Insolvenzsituationen, sowohl bei drohender als auch tatsächlicher Insolvenz, stellen einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Praxis dar. Dazu gehören sanierungs- und umstrukturierungsbezogene Fragestellungen sowie arbeitsrechtliche Aspekte rund um Insolvenzverfahren.
Selbstverständlich beinhaltet unser Leistungsspektrum bei Konfliktlösungen auch die Begleitung durch Mediation, Vergleichsverhandlungen und Einigungsstellenverfahren. Hierbei begleiten wir Betriebsräte, Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen.

Beratungsschwerpunkte (im Arbeitgeberbereich):
- Umstrukturierungen, Neuorganisation, Fusion und Teilung von Unternehmen
- Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Vereinbarung von Aufhebungsverträgen
- Überführung von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB
- Änderung von Arbeitsverträgen, Erstellung von Arbeitsverträgen
- Betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Beratung wie z. B. Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Durchführung von Einigungsstellenverfahren, u.s.w
Beratungsschwerpunkte (im Arbeitnehmerbereich):
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Kündigung, Auflösungsvertrag und Aufhebungsvertrag.
- Beratung bei Befristung und Versetzung
- Urlaub, Überstunden
- Vergütungsansprüchen, Direktionsrecht, Änderungskündigungen
- Schwerbehinderung, Elternzeit
- Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen
Beratungsschwerpunkte (im Kollektivarbeitsrecht):
- Betriebsverfassungsrecht (Informations-, Beteiligungs-, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, Einigungsstellenverfahren, Betriebsvereinbarung etc.)
- Tarifvertragsrecht
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung von Arbeitnehmervertretungen wie z. B. Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung
Ihre Ansprechpartner
Dr. iur. Uwe Scheder
Partner • Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Florian Dorth
Partner • Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Tobias Obwandner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht