Neues aus der Rechtsprechung

Dienstwagen: Widerruf ja, aber nicht mitten im Monat

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Beschäftigten beim Dienstwagen: Arbeitgeber dürfen die private Nutzung zwar widerrufen, müssen dabei aber fair handeln. Ein Entzug mitten im Monat ist unzulässig, wenn dem Arbeitnehmer dadurch steuerliche Nachteile entstehen.

Im konkreten Fall bestätigte das Gericht, dass der Widerruf während der Kündigungsfrist grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings muss er nach „billigem Ermessen“ erfolgen. Wird der Dienstwagen vor Monatsende entzogen, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Mehr zum Urteil im Beitrag „Dienstwagen: Widerruf ja, aber nicht mitten im Monat“ auf Wir sind der Wandel.

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