„Kommunalpolitik ist die Wiege der Demokratie. Damit sie stabil bleibt, braucht es Rechtssicherheit.“ Dieses Credo prägt unsere Arbeit seit Generationen.
Dieses Credo prägt unsere Arbeit seit Generationen – als verlässliche rechtliche Partner an der Seite von Gemeinden, kommunalen Gremien und Verwaltungseinheiten.
Die Kanzlei F.E.L.S bietet Kommunen ein breites Spektrum anwaltlicher Beratung unter der Leitung von Dr. Thomas Mronz (Partner der Kanzlei, Fachanwalt für Erbrecht sowie Bau- und Architektenrecht), Christopher Süss (Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2014 Stadtrat der Stadt Bayreuth) und Franziska Aschenbrenner (seit 2025 im Kommunalrecht in der Kanzlei F.E.L.S).


Wir beraten Kommunen, Zweckverbände und kommunale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Rechts – fundiert, praxisnah und lösungsorientiert. Unsere Expertise reicht von der rechtssicheren Planung kommunaler Infrastruktur über die Ausgestaltung von Satzungen bis hin zur Begleitung komplexer Bau- und Vergabeverfahren. Dabei vertreten wir Ihre Interessen nicht nur vor Gericht oder in unseren Kanzleiräumen – sondern auch vor Ort in Ihrer Gemeinde.
Laut einer Studie der Bayerischen Staatsregierung bearbeiten Kommunalverwaltungen jährlich über 70.000 Vergabeverfahren und mehr als 15.000 Bauanträge. Diese Zahl zeigt: Kommunen stehen rechtlich unter hoher Verantwortung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Entscheidungen auf sicherem Fundament stehen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Kommunalverfassungs- & Verwaltungsrecht :
- Ausgestaltung und Prüfung kommunaler Satzungen, Geschäftsordnungen und Zuständigkeitsregelungen
- Begleitung von Ratsbeschlüssen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
- Verfassungsrechtliche Beratung zur kommunalen Selbstverwaltung
- Gremienberatung, Rechtsaufsicht, Gemeindeordnung
- Unterstützung bei der Erstellung von Bescheiden
Öffentliches Baurecht & Bauplanungsrecht:
- Begleitung von Baugenehmigungsverfahren, Bauleitplanung (BauGB), städtebaulichen Satzungen
- Rechtsschutz bei Normenkontrollverfahren, Nachbarklagen, Eilverfahren und Drittanfechtung
- Beratung bei öffentlichen Bauvorhaben und Infrastrukturprojekten
- Erstellung und Prüfung von städtebaulichen Verträgen
- Genehmigungsmanagement für Windkraftanlagen, Photovoltaikflächen und Gewerbegebiete
- Unterstützung bei Altlasten, Immissionsschutz und Gewässerrecht
Kommunalabgabenrecht & kommunale Finanzen:
- Beitrags- und Gebührenrecht (Erschließung, Straßen, Wasser, Abwasser)
- Kalkulation und Prüfung kommunaler Steuern und Abgaben
- Satzungsgestaltung und Rechtsschutzverfahren vor Verwaltungsgerichten
Sicherheits-, Ordnungs- & Polizeirecht:
- Beratung zu Gefahrenabwehr, ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Versammlungsrecht
- Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Sicherheitskonzepte
- Vertretung in Streitigkeiten mit Polizei- oder Aufsichtsbehörden
Öffentliches Dienstrecht & Beamtenrecht:
- Personalrechtliche Beratung (Einstellung, Versetzung, Beförderung)
- Disziplinarrechtliche Verfahren und beamtenrechtlicher Rechtsschutz
- Anwendung des Personalvertretungsgesetzes in kommunalen Verwaltungen
Öffentliches Vergaberecht & öffentliches Wirtschaftsrecht:
- Durchführung und rechtssichere Ausgestaltung von Vergabeverfahren (VOB, VOL, VgV)
- Beratung zu interkommunalen Kooperationen und kommunalen Gesellschaftsmodellen
- Vertragsgestaltung für kommunale Unternehmen (z. B. Nahverkehr, Freizeit, Entsorgung)
Kommunalhaftung & Krisenmanagement:
- Abwehr und Regulierung von Amtshaftungs- und Organhaftungsansprüchen
- Soforthilfe bei medialen Krisen, PR-sensiblen Verfahren
- Strategien zur Haftungsvermeidung durch Organisationsberatung
Unser Selbstverständnis
Kommunalrecht lebt von Pragmatismus – und vom Willen, Lösungen zu finden, die vor Ort tragfähig sind. Genau darin sehen wir unsere Aufgabe: Ihre rechtssichere Handlungsfähigkeit zu stärken – gerichtlich, verwaltungsintern oder beratend an Ihrer Seite.
Wir begleiten kommunale Entscheidungsprozesse in ganz Bayern und dem angrenzenden Thüringen – verlässlich, vorausschauend und mit dem festen Ziel, kommunale Verantwortung rechtlich abzusichern.