Laufen Sie nicht einfach los.
Lassen Sie sich von Experten beraten!

Teamarbeit ist unsere Spezialität. Fachanwälte und Spezialisten in den relevanten Rechtsgebieten arbeiten gemeinsam an der Lösung Ihres Falles.

Privates Bau- und Architektenrecht

Die baurechtliche Beratungen in allen Facetten und die  außergerichtliche/gerichtliche Vertretung in Bau- und Architektenstreitigkeiten bilden einen fachlichen Schwerpunkt der Kanzlei F.E.L.S.

Wir sind spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von privaten Bauherren, Baufirmen, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren und Kommunen im Rahmen ihrer jeweiligen Bauprojekte. Um bei der Planung/Vertragsgestaltung/Realisierung eines Bauvorhabens bzw. in der Gewährleistungszeit keine Fehler zu machen, braucht es eine hochspezialisierte, fachanwaltliche Beratung.

Die rechtliche Absicherung ist ein entscheidender Faktor für nachhaltigen Erfolg - für Bauherren ebenso wie für Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure.

In diesem Zusammenhang bieten wir insbesondere bei folgenden Konstellationen/Fragestellungen qualifizierte Beratung/Vertretung an:

  • Gestaltung und Überprüfung von Bauverträgen/Bauträgerverträgen/Architektenverträgen/
    Ingenieurverträgen etc.
  • Baubegleitende Beratung von der Vertragsgestaltung über die Realisierung/Abnahme bis zur Gewährleistung sowohl für den privaten Bauherren als auch für Bauunternehmen/Architekten und Ingenieure
  • Rechtliche Koordination des „Zusammenspiels“ zwischen Bauherrn, Architekten, Baufirma, Subunternehmer, Ingenieur, Sonderfachleute etc.
  • Baumängelgewährleistung
  • Nachtragsmanagement
  • Außergerichtliche Streitvermeidungs- und Lösungsmöglichkeiten/Mediation
  • Vertretung und Beratung bei Baustreitigkeiten (außergerichtlich und gerichtlich), z. B. bei Werklohnforderungen/Mangelstreitigkeiten/VOB-Streitigkeiten/Nachtragsforderungen etc.
  • Gerichtliches Beweissicherungsverfahren
  • Beauftragung von Sachverständigen zur Klärung von Mangelkomplexen etc.
  • Honorarstreitigkeiten nach der HOAI
  • Bauhandwerkersicherung/Sicherheiten im Baurecht
  • Kündigung von Werkverträgen
  • Kündigung von Architekten-/Ingenieurverträgen
  • Alles rund um den Bauträgervertrag
  • Projektsteuerung und Projektmanagement
  • Vergaberecht, hier insbesondere Ablauf des Vergabeverfahrens nach VOB/A und VOF
  • Öffentliches Baurecht, hier insbesondere allen rund um die Baugenehmigung
  • kommunales Baurecht/Bauplanungsrecht/Bauleitplanung/Bebauungsplan etc.

Soweit baurechtliche Sachverhalte zum Beispiel Berührung zu mietrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen/steuerrechtlichen Punkten aufweisen, ist in unserer Kanzlei ein Austausch unter den Fachanwälten sichergestellt, sodass gerade auch bei fachübergreifenden Fallgestaltungen eine hochqualifizierte Beratung/Vertretung gewährleistet ist.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Dr. Thomas Mronz und Horst Steier stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Baurecht/Architektenrecht/Bauträger-recht/Werkvertragsrecht/Ingenieurrecht etc. gerne zur Verfügung und werden Ihre Interessen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich kompetent vertreten.


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