Laufen Sie nicht einfach los.
Lassen Sie sich von Experten beraten!

Teamarbeit ist unsere Spezialität. Fachanwälte und Spezialisten in den relevanten Rechtsgebieten arbeiten gemeinsam an der Lösung Ihres Falles.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt einen weiteren großen Schwerpunkt der Beratung unserer Kanzlei dar, sowohl im Individual-, als auch im Kollektivarbeitsrecht


Bei der Beratung von Unternehmen erstreckt sich unsere Tätigkeit auf 

  • Umstrukturierungen, Neuorganisation, Fusion und Teilung von Unternehmen
  • Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen einschließlich Vereinbarung von Aufhebungsverträgen
  • Überführung von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB
  • Änderung von Arbeitsverträgen, Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Beratung wie z. B. Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Durchführung von Einigungsstellenverfahren, u.s.w

Arbeitnehmer werden von uns zu allen individualarbeitsvertraglichen Themen beraten, insbesondere

  • Kündigungen, Auflösungsverträgen, Aufhebungsverträgen, Befristung, Versetzung
  • Urlaub, Überstunden
  • Vergütungsansprüchen, Direktionsrecht, Änderungskündigungen
  • Schwerbehinderung, Elternzeit
  • Arbeitszeugnis

Ebenso umfassend beraten wir zum gesamten Bereich des kollektiven Arbeitsrechts wie z. B.

  • Betriebsverfassungsrecht (Informations-, Beteiligungs-, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, Einigungsstellenverfahren, Betriebsvereinbarung etc.)
  • Tarifvertragsrecht
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung von Arbeitnehmervertretungen wie z. B. Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung

In unserer Kanzlei werden zahlreichste Städte, Gemeinden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Gesamtbayern und Thüringen zu allen individual- und kollektivrechtlichen arbeitsrechtlichen Fragen beraten. 

Wir betreuen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlicher Hinsicht auch im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Arbeitgebers sowie in allen mit einer drohenden Insolvenz sich ergebenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen. 


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